Und wieder eine Schlappe für Herrn Franko. In seinem Urteil vom 11.1.2011 hat das AG Frankfurt festgestellt, dass aufgrund der nicht deutlichen Preisangabe die Forderung unberechtigt ist. Ein in der oberen rechten Ecke ohne weitere Hervorhebung platzierter Kostenhinweis wird nicht Vertragsbestandteil.
Wenn also Herr Franko mit dem Wittener Urteil hausieren geht, kann man ihm dieses hier so richtig kräftig um die Ohren hauen.
Quelle: Anwaltskanzlei Thomas Meier
An alle Zweifler und Zauderer: Auch diese Anmeldeseite begründet keinen Vertragsschluss
An alle Zweifler und Zauderer: Auch diese Anmeldeseite begründet keinen Vertragsschluss
Nachtrag 09.07.2011 12:13
Interessant ist der Kommentar des Herrn Burat, der darauf hinweist, dass die IContent GmbH die Klage nicht bestreiten konnte, weil ihr die Klageschrift angeblich nicht zugestellt wurde ;-). Deshalb wurde die Wiedereinsetzun g in den vorherigen Stand beantragt.
Na schreiben kann man viel und wenn da was dran wäre, stünde es mit Sicherheit auch in Herrn Burats Blog. Warten wir's aber einfach mal ab.
Nachtrag 02.12.2011 14:30
Mitte Oktober hat das Amtsgericht Gladbeck deutliche Worte gefunden und outlets.de als Abofalle bezeichnet.
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